Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Zusammenarbeit
1.1
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen internetwarriors GmbH unverzüglich mitzuteilen.
1.3
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6
Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird internetwarriors GmbH ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1
Der
Kunde unterstützt internetwarriors GmbH bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird internetwarriors GmbH hinsichtlich der von
internetwarriors GmbH zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2
Der
Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3
Sofern sich der Kunde
verpflichtet hat, internetwarriors GmbH im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-) Materialien zu beschaffen, hat
der Kunde diese internetwarriors GmbH umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu
stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in
ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass internetwarriors GmbH
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3. Beteiligung Dritter
Für
Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich von internetwarriors GmbH tätig werden, hat der Kunde
wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. internetwarriors GmbH hat es
gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn internetwarriors GmbH
aufgrund des Verhaltens eines der
vorbezeichneten Dritten seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder
nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4. Termine
4.1
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von internetwarriors GmbH nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2
Die
Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen.
4.3
Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und
Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden
zuzurechnende Dritte etc.) hat internetwarriors GmbH nicht zu vertreten
und berechtigen internetwarriors GmbH, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. internetwarriors GmbH wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5. Leistungsänderungen
5.1
Will
der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von internetwarriors
GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen
Änderungswunsch schriftlich gegenüber internetwarriors GmbH äußern. Das
weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8
Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann internetwarriors GmbH von
dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2
internetwarriors
GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere
hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt
internetwarriors GmbH, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
internetwarriors GmbH dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass
der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die
betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.
Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt
internetwarriors GmbH die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde
ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das
eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3
Nach Prüfung
des Änderungswunsches wird internetwarriors GmbH dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4
Die Vertragsparteien
werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer
erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die
Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5
Kommt
eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus
einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen
Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer
Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6
Die von dem
Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der
Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
internetwarriors GmbH wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7
Der
Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu
tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein
Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im übrigen
nach der üblichen Vergütung von internetwarriors GmbH berechnet.
5.8
internetwarriors
GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu
ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung
unter Berücksichtigung der Interessen von internetwarriors GmbH für den
Kunden zumutbar ist.
6. Vergütung
6.1
Der
Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von internetwarriors GmbH mehr als 50 Km
beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von
Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann internetwarriors GmbH eine Handling Fee in
Höhe von 10% erheben.
6.2
Die Vergütung von internetwarriors
GmbH erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung
gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze von internetwarriors GmbH, soweit nicht
etwas Abweichendes vereinbart ist. internetwarriors GmbH ist
berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von
internetwarriors GmbH erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen
sind unverbindlich.
6.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung
über die Vergütung einer Leistung von internetwarriors GmbH getroffen,
deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche
Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von internetwarriors GmbH
für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Rechte
7.1
internetwarriors
GmbH gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten
die § § 69 d und e UrhG.
7.2
Eine weitergehende Nutzung als in
Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden
untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu
vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
7.3
Bis
zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der
erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. internetwarriors GmbH
kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich
der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8. Schutzrechtsverletzungen
8.1
internetwarriors
GmbH stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter
aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der Kunde wird internetwarriors GmbH unverzüglich
über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der
Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2
Im Falle
von Schutzrechtsverletzungen darf internetwarriors GmbH - unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf
eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der
Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben.
9. Rücktritt
Der
Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn
internetwarriors GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10. Haftung
10.1
internetwarriors
GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet internetwarriors GmbH nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2
Die
Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf
die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung
typischerweise gerechnet werden muss.
10.3
Für den Verlust von
Daten und/oder Programmen haftet internetwarriors GmbH insoweit nicht,
als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
10.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von internetwarriors GmbH.
11. Abwerbungsverbot
Der
Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von internetwarriors GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von
internetwarriors GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften
Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von internetwarriors
GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen
Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12. Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1
Die
der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern
sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2
Darüber hinaus
vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu
wahren.
12.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4
Wenn
eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
12.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen
eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger
schriftlicher Abstimmung - auch per Email - zulässig.
13. Schlichtung
13.1
Die
Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch
eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren
beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg
beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
13.3
Um ein Schlichtungsverfahren
durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher
Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit
dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung
ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4
Zur
Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf
die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen
Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des
Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5
Die von dem Schlichtungsverfahren,
einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der
Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben.
14. Sonstiges
14.1
Die
Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt
hiervon unberührt.
14.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4
internetwarriors
GmbH darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen. internetwarriors GmbH darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Alle
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu
Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben,
können auch per Email erfolgen.
15.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.4
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist der Sitz von internetwarriors GmbH.



