Neues Urteil: Google Analytics ist datenschutzkonform!

Von Axel Zawierucha • Freitag, 16. September 2011, 15:33 Uhr • Kategorie: Google

Dass die Web Analyse-Software Google Analytics aus Datenschutz-Gründen bislang umstritten war, ist kein Geheimnis. Seit Jahren schon führte besonders der Hamburger Datenschutzbeauftragte einen erbitterten Kampf gegen die Software, prangerte die Speicherung von Daten an und zog sogar mit Androhung von Geldbußen gegen Webseitenbetreiber ins Feld, die Google Analytics auf ihrer Webseite verwendeten. Trotz Änderungen von Google und Bemühungen um Datenschutz-Verbesserungen las man in regelmäßigen Abständen von neuen Auseinandersetzungen und Googles Reaktionen darauf. Seit gestern ist (vorerst?) ein neues Kapitel eingeläutet worden, denn der Hamburger Datenschutz-Beauftragte selbst veröffentlichte eine deutliche Erklärung und bestätigte, dass Google Analytics das deutsche Datenschutzgesetz einhält.

Laut dieser Erklärung seien die Bestimmungen eingehalten, da Google die geforderten Änderungen umgesetzt und man sich damit gemeinsam auf zentrale Punkte geeinigt habe. Die wesentlichen Änderungen bestehen darin, dass

  • Nutzer durch ein Add-On der Speicherung ihrer Daten widersprechen können.
  • der letzte Teil der IP-Adresse vor der Speicherung gelöscht wird, sodass keine Zuordnung zu Nutzern möglich ist.
  • mit den Webseitenbetreibern, die Google Analytics einsetzen, ein „Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes“ abgeschlossen werden soll.

Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass sie einige konkrete Maßnahmen unternehmen müssen, um Google Analytics datenschutzkonform verwenden zu dürfen:

  • In der Datenschutzerklärung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Google Analytics auf der Webseite eingesetzt wird, sowie auf die Möglichkeit, die Software mittels Browser Add-On zu deaktivieren.
  • Es muss die IP-Masken-Funktion implementiert werden, die dafür sorgt, dass nicht die komplette IP-Adresse der Nutzer gespeichert oder verarbeitet wird.
  • Der dritte Punkt ist aus Online Marketing Sicht das eigentliche Problem: da die bisher erhobenen Daten unrechtmäßig erhoben wurden, müssen sie gelöscht werden. Das bedeutet jedoch, dass alle Zahlen verloren gehen und man mit den Auswertungen bei Null anfängt, ein Vergleich mit bisherigen Zahlen ist so nicht mehr möglich. Alexander Geißenberg macht sich in seinem Blog Gedanken darüber, wie dieses Dilemma gelöst werden kann. Zum Beispiel gibt es kostenpflichtige Webanalyse-Tools, die eine Datenmigration von Google Analytics ermöglichen. Auch über die Open Source Lösung Piwik ist dies möglich, jedoch nur mit professioneller IT-Unterstützung durchführbar.

Es bleibt zu hoffen, dass damit eine lange Auseinandersetzung beendet ist und das Kapitel „Google Analytics und der Datenschutz“ zu den Akten gelegt werden kann. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass dank der fortwährenden Änderungen, denen Google seine Dienste unterzieht, auch die Vorkehrungen für einen datenschutzkonformen Gebrauch sich ändern können. Webseitenbetreiber, die sich unsicher sind, ob sie Google Analytics den Datenschutzbestimmungen entsprechend verwenden, finden auf der Seite www.datenschutz-hamburg.de weitere Informationen.

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