Webanalyse 2 Kommentare zu User-ID – Geräteübergreifendes Tracking

User-ID – Geräteübergreifendes Tracking

Laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2013 „stehen jedem Online-Haushalt nun 5,3 internetfähige Geräte zur Verfügung.“ Das Thema Multi-Screen, bei dem zwei Geräte gleichzeitig verwendet werden, wird folglich immer wichtiger. Insgesamt sind 28% der Deutschen Parallelnutzer, sie nutzen neben dem Fernsehen also auch ein Zweitgerät wie Tablet oder Smartphone, 11% sind Second-Screen-Nutzer. Beim Second-Screen interagieren Fernsehzuschauer über ihr Tablet oder Smartphone direkt mit der Fernsehsendung, z.B. mittels Twitter oder eine App. Um eine wesentlich genauere Aussteuerung von Werbung zu ermöglichen, wird dieses Nutzerverhalten von der Marktforschung bereits ausgiebig untersucht.

JETZT NEWSLETTER ABONNIEREN

Diese Überprüfung soll nun auch im Online-Business Einzug erhalten. Viele Onlineshops wollen verstärkt ihre Kunden kennenlernen und mehr über das Nutzungsverhalten ihrer Kunden erfahren. Hinzukommen Lernportale und andere Webseiten, die Angebote für eine sehr eingegrenzte Zielgruppe bieten und diese gezielter ansprechen wollen, egal auf Computer, Smartphone, Spielekonsole, Tablet etc.

An dieser Stelle kommt Google Analytics Universal ins Spiel. Die am meisten genutzte Webanalyse-Software bietet seit Anfang April 2014 die Funktion „User-ID“, welche es ermöglicht Nutzer über verschiedene Endgeräte hinweg zu verfolgen. Im Anschluss bietet sich Unternehmen die Möglichkeit zu erkennen, welche Geräte Kunden benutzt haben um sich auf der Internetseite zu bewegen. Eine mögliche Darstellung der Daten zeigt das folgende Bild.

 

Screenshot: Geräteüberschneidungen auf einer Webseite. Stand: 11.04.2014
Screenshot: Geräteüberschneidungen auf einer Webseite. Stand: 11.04.2014

Wie funktioniert User-ID und welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Wie Sie der oberen Beschreibung entnehmen können, verfolgt Google Analytics Universal einen deutlich Nutzer-zentrierteren Ansatz als die Vorgängerversion. War es mit dem alten Google Analytics „Classic“ noch so, dass der Tracking-Code automatisch eine sogenannte Client-ID erzeugte und vergab, kann diese nun in Google Analytics Universal selbstständig vergeben werden, um Nutzer über verschiedene Geräte hinweg zu verfolgen.

Das alte Google Analytics erzeugte hierfür bei jedem Seitenaufruf eines Nutzers einen „Hit“ mit einer zufällig und einmalig erzeugten „ID“. Diese ID war dabei für jeden Nutzer sowie das eingesetzte Gerät einmalig und wurde nur beim ersten Seitenaufruf erzeugt. Im Anschluss wurde sie in einem Cookie auf dem Gerät des Nutzers abgespeichert. Wurde die ID also neu erzeugt, zählte Google Analytics einen neuen Nutzer. Erkannte Google Analytics dagegen eine ID, behandelte es diesen Nutzer als einen wiederkehrenden Nutzer.

Diese IDs konnten allerdings gelöscht werden, indem der Nutzer die Cookies seines Browsers löschte. Gleichzeitig bekam derselbe Benutzer auf einem anderen Gerät, z.B. seinem Smartphone eine weitere ID zugewiesen, da er ein neues Gerät einsetzte. Der Nutzer konnte in diesem Fall nicht wiedererkannt werden.

Um dieses Problem zu lösen, können Unternehmen nun die IDs in den versendeten Hits überschreiben und mit eigenen IDs versehen. Häufig greifen Unternehmen hierfür auf Daten aus CRM-Systemen, Datenbanken oder selbstständig erzeugten IDs zurück. Wichtig ist, dass diese IDs korrekt aus der Datenbank ausgelesen oder neu erzeugt und an die Webseite übergeben werden, bevor sie im Google Analytics Universal Quellcode der Webseite erscheinen.

Doch wie kann sichergestellt werden, dass das Surfverhalten eines Nutzers über verschiedene Geräte hinweg nachvollzogen werden kann? Hierfür muss die Webseite Nutzer identifizieren können. In der Regel wird dies über ein Login gelöst.

Logt sich ein Nutzer nun in eine Webseite ein und surft im Anschluss auf ihr, wird ihm seine ganz persönliche ID zugewiesen. Diese ID bleibt immer bestehen, sodass er bei jedem neuen Login dieselbe ID zugewiesen bekommt. Hierbei ist es unerheblich ob er seinen PC, den Browser seines Smartphones oder irgendein anderes Gerät nutzt. Auch der Login in einer Smartphone-App kann auf diese Weise erfasst werden. Auf Grund der Tatsache, dass die ID zufällig und einmalig vergeben wird und die IP-Adresse des Nutzers anonymisiert wird, kann der Nutzer nicht identifiziert oder geortet werden. Es ergeben sich folglich keine Datenschutz-Rechtlichen Probleme.

Damit aber auch das Surfverhalten von Nutzern berücksichtigt werden kann, die zu Beginn eines Besuchs nicht eingeloggt waren und somit eine neue ID erhalten haben, kann die optionale Funktion „Session Unification“ genutzt werden. Mit dieser ist es Google Analytics Universal möglich, das Surfverhalten eines Nutzers, der zwei unterschiedliche IDs hat (eingeloggt und nicht eingeloggt) zusammen zu führen. Dies gilt allerdings nur für das Surfverhalten, welches vor dem Login stattgefunden hat. Surft ein Nutzer nach dem Logout noch weiter auf der Seite, kann dieses Surfen dem Nutzer nicht mehr zugeordnet werden.

Wie können Sie User-ID Daten auswerten und Ihre Webseite entsprechend anpassen?

Um User-ID-Tracking auszuwerten, muss zunächst eine zusätzliche User-ID-Datenansicht erstellt werden. In dieser sind alle Besuche mit User-ID-Tracking aufgeführt, sodass Unternehmen auf diese Weise Besuche von Nutzern mit und ohne User-ID unterscheiden können.

Innerhalb der Datenansicht können Nutzerinteraktionen nach Nutzern mit User-ID und ohne User-ID analysiert werden. Zusätzlich lässt sich die Reihenfolge der genutzten Geräte bei den Zugriffen, deren erzeugter Umsatz (bei aktiviertem E-Commerce-Tracking oder mit Geldwerten versehenden Zielen) etc. analysieren. Besonders interessant ist allerdings die Option „Pfadoptionen“ mit der sich die Pfade zu ausgewählten Ereignissen (z.B. Klick eines Buttons) nach Geräten und deren eingesetzter Reihenfolge untersuchen lässt. Aber auch bei einzelnen Transaktionen oder Seiten (z. B. Checkout) lässt sich so die Reihenfolge der eingesetzten Geräte analysieren.

 

Screenshot: Die populärsten Gerätepfade zum Warenkorb. Stand: 11.04.2014
Screenshot: Die populärsten Gerätepfade zum Warenkorb. Stand: 11.04.2014

JETZT NEWSLETTER ABONNIEREN

Was können wir für Sie tun?

Möchten Sie Ihre Kunden besser kennenlernen und aus diesen Erkenntnisse heraus Ihren Shop optimieren? Wollen Sie mehr Leads und Umsätze generieren in dem Sie eine bessere Usability für den Kunden erzeugen? Sprechen Sie uns an und wir entwickeln Konzepte zur Optimierung Ihres Tracking für Sie, damit Sie wertvolle Erkenntnisse für z.B. Ihr E-Commerce Business gewinnen und dieses entsprechend weiter entwickeln.

2 Kommentare zu “User-ID – Geräteübergreifendes Tracking

  1. „Diese ID bleibt immer bestehen, sodass er bei jedem neuen Login dieselbe ID zugewiesen bekommt. … Auf Grund der Tatsache, dass die ID zufällig und einmalig vergeben wird und die IP-Adresse des Nutzers anonymisiert wird, kann der Nutzer nicht identifiziert oder geortet werden. Es ergeben sich folglich keine Datenschutz-Rechtlichen Probleme.“

    Die Aussage finde ich sehr fragwürdig, denn über die Transaktions-Nr. der Bestellungen kann der Shopbetreiber ganz schnell sehen, welcher Kunde welche ID hat. Dann ist das wieder eindeutig zuzuordnen und der Kunde eindeutig zu identifizieren. Oder?

    1. Hallo „Besorgter Nutzer“,

      vielen Dank für den Hinweis. Eine Transaktions-ID wird bei jeder Bestellung erzeugt und ist dabei völlig unabhängig von der User-ID. Bitte beachten Sie folgendes:

      • Transaktions-ID: Wird für jede einzelne Bestellung erzeugt und an Shopsystem und Google Analytics übermittelt
      • User-ID: Muss separat erzeugt werden und dient ausschließlich der Analyse von Usern, geräteübergreifend. Das heißt, loggt sich ein User auf drei unterschiedlichen Geräten mit demselben Login ein, wird er auf Basis der User-ID als ein User identifiziert. In der Standardkonfiguration von Google Analytics wären es drei User, weil drei unterschiedliche Geräte und Browser oder Apps verwendet wurden, selbst wenn der Login derselbe ist.

      Gegen das E-Commerce Tracking haben die Datenschutzbeauftragten der Länder, insbesondere Hamburg, laut unserer Kenntnis (nicht rechtsverbindlich) nie etwas einzuwenden gehabt (Link zum Datenschutz bei Google Analytics) und laut Google ist die Nutzung der Transaktions-ID sogar eine Pflichtangabe, die bei Bestellungen an Google Analytics mit übergeben werden muss (Link zur Implementierung von Google Analytics E-Commerce).
      Das heißt, der Seitenbetreiber kann die Transaktions-ID aus seinem Shopsystem mit der Transaktions-ID eines bestimmten Users in Google Analytics abgleichen und auswerten. Dies ging jedoch schon lange vor der Einführung des User-ID Features. Wichtig ist an dieser Stelle, dass der Seitenbetreiber aber in gar keinem Fall den User geräteübergreifend auswerten kann, sondern nur auf Browserebene in der ja der Cookie gespeichert ist. Löscht der User seinen Cookie nach der Bestellung, ist sogar hier die weitere zukünftige Auswertung des Users unmöglich.
      Möchte der Seitenbetreiber den User geräteübergreifend untersuchen (unabhängig von Transaktionen oder ähnlichem), braucht der zwingend das User-ID Feature. Wir empfehlen beim Einbau immer folgendes Vorgehen, wobei die ID aber immer an einen Login geknüpft sein soll, da sich der User nur in diesem Augenblick eindeutig zu erkennen gibt:

      1. Den Benutzernamen in einen MD5-Hash umwandeln
      2. Die Buchstaben aus dem MD5-Hash entfernen
      3. Die übrig bleibende Zahlenkombination mit einer großen Zufallszahl multiplizieren, um eine einmalige und in keinem Fall nachvollziehende ID zu erhalten
      4. Diese ID als User-ID verwenden

      In diesem Fall kann der Seitenbetreiber anhand der User-ID keinerlei Informationen nachvollziehen, weil ihm die User-ID nicht bekannt ist. Natürlich geht weiterhin die Untersuchung auf Basis der Transaktions-ID, aber dieses Verfahren funktioniert ja auch ohne die User-ID. Hinzukommt: Wenn der Seitenbetreiber die User-ID sehen und auswerten möchte, könnte er dies nur, indem er sich als User XY einloggt, denn nur dann wird die ID ja genutzt und im Quellcode sichtbar hinzugefügt. Dies wird natürlich kein Seitenbetreiber machen, da er ansonsten massiv das Vertrauen der Kunden beschädigen würde, da er für diesen Vorgang das Passwort zurücksetzen müsste.

      Ich hoffe diese Antwort zerstreut Ihre Befürchtungen.

      Mit besten Grüßen
      Thorsten Abrahamczik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert