Ecommerce 2 Kommentare zu Markenschutzformular: Wie Sie Ihre Marke schützen können

Markenschutzformular: Wie Sie Ihre Marke schützen können

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Wer sich mit der Entwicklung von Produkten oder der Gründung von Unternehmen beschäftigt, kommt auch an dem Thema Markenschutz nicht vorbei. Um sicher zu gehen, dass die eigene Produktidee nicht von anderen genutzt wird, sollten Firmennamen, Produkte und Marken geschützt werden.

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Mit Hilfe einer Markeneintragung beim zuständigen Patent- und Markenamt wird ein Markenschutz für das eigene Produkt oder das eigene Unternehmen erlangt. Markenschutzformulare können für einen Schutz innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union aber auch für internationale Staaten ausgefüllt werden. Für eine Markeneintragung müssen allerdings absolute und relative Schutzhindernisse erfüllt werden.

Was sich hinter dem Begriff „Marke“ verbirgt, wann diese eingetragen werden kann und wie die Eintragung abläuft, erfahren Sie hier.

Was ist eine Marke und welche Schutzhindernisse gibt es?

Was ist eine Marke und wann ist diese schützenswert? Eine Frage, die vor allem dann aufkommt, wenn es um die Findung einer Unternehmensbezeichnung, die Registrierung einer Internetdomain oder das Gestalten eines Firmenlogos geht. Kurz gesagt: Eine Marke steht für den Namen eines Produktes. Als Produkte werden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, dies kann Bekleidung oder Heimelektronik sein aber auch der Betrieb eines Geschäfts.
Der Markenschutz wird jedoch erst aktiviert, wenn die Marke amtlich durch eine Markenanmeldung registriert wurde. Für eine Markenanmeldung sind Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und Hörzeichen zugelassen. Folgende Warenkennzeichnungen sind möglich:

  • Wortmarken: zum Beispiel „After Eight“
  • Bildmarken: zum Beispiel die Ringe von Audi
  • Wort- und Bildmarken: zum Beispiel das Logo von Coca-Cola
  • 3D-Marken: zum Beispiel spezielle Verpackungen wie bei Toblerone
  • Hörmarken: zum Beispiel Radio-Jingles
  • Farbmarken: zum Beispiel das Magenta der Telekom

Zu beachten ist, dass nicht alle Zeichen als Marke geschützt werden können. Beispielsweise können Zeichen, die Waren und Dienstleistungen nur beschreiben, keinem Schutz unterstellt werden. Die Schutzwirkung tritt durch die Eintragung der Marke in das Markenregister in Kraft. Grundsätzlich kann der Markenschutz auch ohne Eintragung und durch die Benutzung der Marke im Geschäftsverkehr erzielt werden. Allerdings sind hier die zu erfüllenden Voraussetzungen sehr hoch und schwer nachweisbar. Wer demzufolge auf Nummer sicher gehen möchte, trägt seine Marke am besten ordnungsgemäß ins Markenregister ein.

Nichtsdestotrotz müssen auch bei der offiziellen Eintragung einige Schutzhindernisse eingehalten werden. Hierbei sind die absoluten und die relativen Schutzhindernisse zu beachten. Die absoluten Hindernisse beschäftigen sich mit der allgemeinen Markenfähigkeit einer Marke während sich die relativen Schutzhindernisse mit bereits bestehenden Marken und Kennzeichnungen beschäftigen. Hier wird geprüft, ob die bestehenden Eintragungen der Eintragung einer neuen Marke in irgendeiner Form im Wege stehen.

Absolute Schutzrechte:

  • Prüfung der Markeneignung
  • Prüfung auf Unterscheidung der Marke, der Dienstleistung und Waren von anderen Firmen
  • Prüfung der Waren und Dienstleistungen und Markenform
  • Prüfung auf täuschende Bezeichnungen
  • Prüfung, ob ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, gute Sitten, hoheitliche Zeichen und amtliche Prüfzeichen vorliegt
  • Prüfung, ob die einzutragende Marke bösgläubig angemeldet wird

Um die absoluten Schutzhindernisse noch besser verstehen zu können, soll an dieser Stelle noch ein Beispiel folgen. Die Wortmarke „Apple“ kann beispielsweise nicht von einem Obsthändler für seine Waren und Dienstleistungen geschützt werden, da es sich hier um einen rein beschreibenden und somit freihaltebedürftigen Begriff handelt. Für den Computer- und Softwarehersteller stellt sich die Sache jedoch ganz anders dar, weshalb hier die Eintragung der entsprechenden Marke erlaubt ist.

Wiederum anders verhält es sich bei beschreibenden Adjektiven wie „super“, „toll“ und „klasse“. Diese Begriffe sind unabhängig von der einzutragenden Ware oder Dienstleistung immer rein beschreibend und nicht schützenswert. Aber auch hier gibt es Ausnahmen – sollte ein solches Wort zum Beispiel in eine grafische Darstellung eingebunden werden, kann dies als Wort- und Bildmarke wieder die absoluten Schutzhindernisse erfüllen. Sollte eine reine Wortmarke also an einer Markeneintragung scheitern, ist es eine Überlegung wert eine entsprechende Wort- und Bildmarke zu kreieren.

Demgegenüber stehen die relativen Schutzhindernisse. Hier wird geprüft, ob die einzutragende Marke eventuell Schutzrechte von Dritten verletzt. Wichtig zu wissen ist, dass das deutsche Patent- und Markenamt diesen Fakt nicht überprüft.
Sollte Ihre Marke Ähnlichkeiten zu bestehenden Eintragungen aufweisen, ist dies noch lange kein Grund, Ihre Marke nicht anzumelden. Jedoch bedarf es hier in der Regel einer gesonderten Klassenauswahl oder Formulierung der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, um Konfliktpotenzial zu umgehen.

Grundsätzlich gilt hier: Je ähnlicher sich die Zeichen sind, desto weiter sollten die Waren und Dienstleistungen voneinander entfernt sein. Sollten die Waren und Dienstleistungen identisch sein, ist es besonders wichtig das die Markenbezeichnungen stark voneinander abweichen.

Wie lange besteht der Markenschutz und was sind die Kosten?

Ein Produkt zu entwickeln oder sich eine Markenbezeichnung zu überlegen, nimmt einiges an Zeit in Anspruch. Auch das Prüfen der Schutzhindernisse bedarf einiges an Recherche und Zeit, bevor die Marke eingetragen werden kann. Umso interessanter ist es, ob sich der ganze Aufwand überhaupt längerfristig lohnt.

Sofern Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registrieren lassen, erhalten Sie für Ihre Kennzeichnung einen Markenschutz für 10 Jahre. Sie möchten nach Ablauf dieser Frist Ihre Marke weiterhin schützen? Dann ist die Beantragung einer Verlängerung deutlich einfacher als die Ersteintragung.

Gegen eine Verlängerungsgebühr, können Sie den Markenschutz um weitere 10 Jahre verlängern. Sofern Sie die regelmäßige Verlängerung in Anspruch nehmen, verfällt der beantragte Markenschutz demzufolge nie. Der Aufwand der Ersteintragung lohnt sich demnach langfristig.

An dieser Stelle stellt sich die Frage nach den Kosten. Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Marke ins Markenregister eintragen lassen möchten? Um sicher zu gehen, dass bei der Anmeldung Ihrer Marke alles reibungslos verläuft, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt, welcher auf das Markenrecht spezialisiert ist, hinzuzuziehen oder direkt einen Patentanwalt zu beauftragen. Unabhängig von den entsprechenden Anwaltskosten, fallen bei der Markenanmeldung Anmeldegebühren an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Nizzaklassen. Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet für bis zu drei Nizzaklassen 300€. Sofern Sie sich für die elektronische Anmeldeform entscheiden, können sogar 10€ gespart werden. Sollten Sie für Ihre Anmeldung mehr als drei Nizzaklassen benötigen, kostet jede weitere Klasse 100€.

Sie möchten Ihre Marke auch außerhalb von Deutschland, zum Beispiel innerhalb der EU schützen lassen? Dann verlangt das europäische Markenamt EUIPO eine Gebühr von 850€ für die erste Nizzaklasse. Für die zweite Nizzaklasse fällt eine zusätzliche Gebühr von 50€ an. Ab der dritten Klasse kostet jede weitere Klasse 150€.

Sie wollen noch einen Schritt weitergehen und Ihre Marke auch international schützen? Dann richten sich hier die Gebühren nach den gewählten Staaten in denen die Marke geschützt werden soll. In jedem Fall werden die Grundgebühren für eine Eintragung fällig. Diese belaufen sich auf 653 CHF, dies entspricht aktuell ca. 567€. Zur Grundgebühr fallen zusätzlich die individuellen Ländergebühren an.

Formulare zum Markenschutz

Abb. 2 Übersicht der Markenschutz Formulare

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Markennamen schützen: Wie läuft die Eintragung ab?

Nachdem nun die Grundvoraussetzungen und Kosten für eine Markenanmeldung geklärt sind, stellt sich die Frage nach dem Anmeldeprozedere. Zunächst muss geklärt werden für welche Länder Ihre Marke Schutz erhalten soll, danach richtet sich die Eintragung beim jeweiligen Markenamt. Ihre Marke soll innerhalb Deutschlands geschützt sein? Dann erfolgt eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Eine weitere Variante ist die Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke, dann gilt der Schutz innerhalb der EU. Zusätzlich kann die Marke auch ins Markenregister für weitere Länder eingetragen werden und so auch international geschützt werden.

Entscheiden Sie sich für eine Markenanmeldung in Deutschland, bietet das DPMA drei Wege für eine Markenanmeldung an:

  • Markenanmeldung per Onlineformular
  • Markenanmeldung per Post mit einem schriftlichen Markenschutzformular
  • DPMAdirekt: Onlineanmeldung mit Signatur

Markenschutzformular Vorlage

Abb.3 Vorlage Markenschutzformular

In jedem Fall muss ein Markenschutzformular ausgefüllt werden. Die benötigen Angaben für eine Markenanmeldung sind für alle drei Wege sehr ähnlich:

  • Für wen erfolgt die Markenanmeldung. Hier sind Ihre Daten gefragt.
  • Übermittlung der Marke an das DPMA in genau der Form, wie diese später verwendet werden soll. Hier ist auch auf Ihre Formatvorgaben für die schriftliche und elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden sollen, zu achten.
  • Die Angabe der Nizzaklassen für Ihre Waren- und Dienstleistungen.

Sobald die Anfrage übermittelt wurde, prüft das Deutsche Patentamt die Markenanmeldung auf die absoluten Schutzhindernisse. Die Eintragung kann bereits innerhalb weniger Werktage stattfinden. Spätesten nach sechs Monaten ist die Prüfung und Eintragung ins Markenregister abgeschlossen. Sie möchten die Eintragung beschleunigen? Dann können Sie dies gegen eine Gebühr von 200€ beantragen.

Fazit

Das Markenrecht und die Eintragung einer Marke ins Register ist sehr komplex und kann sich in Einzelfällen hinziehen. Seinen Markennamen zu schützen bietet jedoch zahlreiche Vorteile und lohnt sich langfristig.
Wer seine Marke bzw. seine eigene Internet-Domain ins Markenregister eintragen lässt, schützt diese vor Angriffen von Dritten. Die Markenanmeldung gibt Ihnen Sicherheit bei der Nutzung Ihrer eigenen Produktbezeichnung. Eine eingetragene Marke stellt die Unterscheidbarkeit Ihrer Produkte zu den Produkten Ihrer Wettbewerber sicher.

Die eingetragene Marke sorgt für die Wiedererkennbarkeit eines Herstellers durch den Kunden. Zu guter Letzt können Sie mit einer Markenanmeldung sicherstellen, dass Ihre Marke einen Imagetransfer leisten kann und so zur effektiven Kundenbindung beitragen kann.

Sie haben Ihre Domain bereits als Marke angemeldet? Dann unterstützen wir Sie gern im weiteren Verlauf bei der Findung einer optimalen Marketingstrategie. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Suchmaschinenoptimierung Ihrer Domain. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

2 Kommentare zu “Markenschutzformular: Wie Sie Ihre Marke schützen können

  1. Besten Dank für die Informationen. Finde ich durchaus hilfreich wenn man eine Marke etablieren möchte. Geht ja heute sogar schon so weit, um die Domain Registration unter dem eigenen Markennamen irgendwie im Blick zu behalten.

    1. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es freut uns, dass Ihnen der Artikel weitergeholfen hat.
      Falls dazu noch Rückfragen bestehen, melden Sie sich gern bei uns.

      Viele Grüße,
      Jana

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